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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hallenordnung

Sport-Center Borkstrasse, Borkstraße 17 b, Münster

§ 1 Öffnungszeiten

Das Sport-Center Borkstrasse, Münster, ist ganzjährig geöffnet. Die täglichen Öffnungszeiten können dem Aushang entnommen werden.

§ 2 Spieleinheiten/Platzmiete

Die Squash- bzw. Tennisplätze können nur auf volle Spielstunden gebucht werden. Eine Spielstunde Tennis hat 60 Minuten. Eine Spielstunde Squash hat 45 Minuten. Der Platz ist auch dann zu räumen, wenn kein Nachfolgespieler da ist. Verbindlich ist die Zeit der Hallenuhr. Folgende Buchungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:

a) Jahres-Abo Tennis = 52 Wochen
b) Winter-Abo Tennis = 34 Wochen
c) Sommer-Abo Tennis = 18 Wochen
d) Einzelbucher (Tennis/Squash)

§ 3 Buchungen/Bezahlung/Rücktritt

Plätze können telefonisch, vor Ort, sowie online gebucht werden. Gebuchte Stunden können bis 24 Std. vor Spielbeginn storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt. Danach wird dem Kunden der volle Mietpreis in Rechnung gestellt. Der gemietete Platz steht nur dem Mieter und den von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung, eigenmächtiger Wechsel auf andere Plätze ist nicht gestattet. Nach Ablauf der Spielstunde ist der Platz pünktlich frei zu geben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten unbenutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis zzgl. 50 % Aufschlag, unabhängig von der Nutzungsdauer, zu entrichten.

Der Vermieter behält sich vor, aus internen Gründen, die zugeteilten Platznummern während der Spielzeiten zu ändern bzw. zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke (z. B. Turniere, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen. Weitere Ansprüche des Mieters sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für die vom Mieter zu vertretenden ausgefallenen Stunden wird keine Rückvergütung gewährt.

Ist die Nutzung der Plätze aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, unmöglich, erwächst hieraus kein Sonderkündigungsrecht. Für die Zeit der Unbespielbarkeit der Plätze wird kein Entgelt und keine Abogebühr erhoben.

Einzelstunden müssen jeweils vor Beginn der Spielstunde bezahlt werden. Abos jeweils spätestens zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Saison.

§ 4 Preise/Spielzeiten

Preise/Zahlungsbedingungen und Spielzeiten sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Hallennutzung

In der Tennishalle dürfen stets nur saubere Hallenschuhe mit glatter Laufsohle benutzt werden, die nicht auf Ascheplätzen oder im Freien getragen werden. Die Tennis- und/oder Squashschuhe dürfen grundsätzlich erst in der Umkleide angezogen werden. Zum Umkleiden sind die hierfür vorgesehenen Räume, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird, zu benutzen. Die Räumlichkeiten dürfen nur vom Vermieter und seinen Bevollmächtigten und von Mietern und deren Mitspielern betreten werden. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

In der Halle und in den Umkleideräumen ist jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken und das Rauchen strengstens untersagt. Wasser in verschlossenen Flaschen darf mitgeführt werden.

Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden, bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter, verantwortlich.

Die Spiel - und Geschäftsbedingungen und die Aushänge sind sorgfältig zu beachten.

§ 6 Hausrecht

Der Bevollmächtigte des Vermieters übt die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeitern gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen, gleich welcher Art sowie bei Entwendung oder Beschädigung von Fahrzeugen. Die Mieter verpflichten sich nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Spiel- und Geschäftsbedingungen verbindlich anerkennen.

§ 7 Zuwiderhandlungen

Sollte es auf Grund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises, sowie weitergehendes Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

§ 8 Trainertätigkeit:

Zur Tennis- und Squashausbildung, deren Umfang der Interessent bestimmt, stehen hauptberufliche Trainer zur Verfügung. Terminabsprachen und Fragen sind mit den Trainern direkt zu regeln. Der Vermieter übernimmt nur eine vermittelnde Funktion.

§ 9 Foto-/Videoaufnahmen

Das Fotografieren bzw. das Fertigen von Videoaufnahmen innerhalb des Sport-Center Borkstrasse Münster ist untersagt.

§ 10 Datenschutz

Der Mieter, sowie alle Mitspieler erkennen die Datenschutzbestimmungen des Vermieters ausdrücklich an. Sie ist den Vertragspartnern bekannt und wird akzeptiert.

§ 11 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Spiel- und Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Diese werden sodann durch Aushang bekanntgegeben und damit rechtsverbindlich.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere vorstehende Bestimmungen unwirksam sein, so hat diese auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksame Bestimmung soll sodann durch die gesetzlich vorgesehene Regelung ersetzt werden.

Stand: Mai 2018

Das Sport-Center

Das Sport-Center Borkstrasse im Süden von Münster bietet sieben Squashcourts, zwei Tennisplätze sowie Schwimmbad und Wellnessbereich.

Abgerundet wird das Angebot durch unser Restaurant Matchball und zwei Bundeskegelbahnen.