Unsere Kegelbahnordnung

Die Kegelbahnordnung
Für die Nutzung unserer Kegelbahnen gelten die folgenden sechs Punkte als Vertragsgrundlage.
Die Kegelbahn bitte nur mit sauberen Turnschuhen betreten!
Das Kegelfach ist für Schreibmaterial, sowie Turnschuhe vorgesehen. Bitte darin keine Wertgegenstände aufbewahren. Sie sind nicht versichert und bei Verlust kann kein Ersatz geleistet werden.
Für Abendbahnen von Sonntag bis Donnerstag ist ein Mindestverzehr von Euro 100,00, sowie am Freitag und Samstag von Euro 125,00, für Bahnen um 17.00 Uhr von Euro 75,00 vorgesehen.
Bei Bahnabbestellung wird eine Umlage von Euro 24,00 für festgebuchte Bahnen und Euro 27,00 für einmalige Bahnen fällig. Falls eine Weitervermietung der Bahn, bei rechtzeitiger Absage möglich ist, entfällt der Betrag.
Bei nicht 48 Stunden vorher abbestellten Bahnen muss eine Umlage von Euro 35,00 erhoben werden, da keine kosteneinsparende Personaleinteilung mehr möglich ist.
Der Mieter der Bahn haftet für verursachte Schäden! Dies gilt auch für Schäden, welche durch Mitkegler verursacht werden.
