Nach einer schweren Zeit, in der u.a. alle Squashanlagen als eine bundesweite Maßnahme zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung von COVID-19 geschlossen werden mussten, gibt es mittlerweile in vielen Bundesländern erste Ankündigungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Hallen.
Das ist insbesondere der politischen Arbeit des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Landessportbünden zu verdanken, indem verschiedene Szenarien und mögliche Übergangsregeln für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben aufgezeigt wurden. In einer gemeinsamen Aktion der Deutschen Squash Liga e.V. (DSL), dem Squash-Portal squashnet.de sowie des Deutschen Squash Verbandes e.V. (DSQV) wurde auf Basis des bereits vom Schweizerischen Squashverband (Swiss Squash) erstellten Konzept [PDF] und den Leitlinien und Handlungsempfehlungen im Positionspapier des DSQV ein COVID-19 Schutzkonzept als Grundlage für die Squashanlagen in Deutschland zur Wiederaufnahme des Squashsports in Hallen erarbeitet und den Betreiber*innen von Squashanlagen bereitgestellt.
„Insbesondere in dieser Zeit ist eine Bündelung von unseren Ressourcen und Kompetenzen für Squash in Deutschland wichtig, um eine kurzfristige Wiederaufnahme unseres Sports zu ermöglichen“, kommentiert Peter Schmidl, 1. Vorsitzender der Deutschen Squash Liga die gemeinsame Kooperation mit dem DSQV. In der gemeinsamen Aktion wurden kurzfristig die vorliegenden Informationen zusammengeführt und ein Schreiben an die in Deutschland vorhandenen Squashanlagen vorbereitet und versendet, sowie dazu das vorliegende Schutzkonzept von Swiss Squash angepasst. Das Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben unter gleichzeitiger Beachtung und Einhaltung der geltenden Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes/Landkreises usw. erfüllt sein müssen, damit ein Squash-Center öffnen darf und damit die Sportart Squash wieder ausgeübt werden kann. Eine finale Entscheidung dazu obliegt jedoch der jeweils zuständigen Behörde bzw. dem Ordnungsamt. Das vorliegende Konzept stellt dazu keine Garantie dar. Als gesetzliche Grundlagen gelten die Verordnungen der Landesregierungen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 und die Allgemeinverfügungen der Landkreise oder kreisfreien Städte. Das Konzept soll als Hilfestellung dienen, den örtlichen Behörden unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln ein individuelles Öffnungskonzept vorzulegen, um so auf eine schnelle und sichere Öffnung hinzuarbeiten.
Das Schutzkonzept steht als PDF-Datei unter folgendem Link zum freien Download zur Verfügung: COVID-19 Schutzkonzept für Squashanlagen. [PDF]
Als editierbare Word-Datei kann das Schutzkonzept für Squashhallen per E-Mail bei DSQV-Vizepräsident Strategie und Management Christian Oswald unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefragt werden, um es bei Bedarf auch auf die jeweilige spezielle Situation im Landkreis bzw. Stadt/Situation vor Ort anzupassen, wo sich die jeweilige Squashhalle befindet.